Schimpe & Leyers Steuerberater PartG mbB

- Ihre Steuerberater in Moers und Kempen -

Lohnbuchhaltung


Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte umfasst. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.

 

Übertragen Sie uns Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung.


Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir erstellen für Sie die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Angestellten und übermitteln sowohl die Lohnsteuer an das Finanzamt, als auch die Sozialabgaben an die entsprechenden Krankenkassen. Soweit gewünscht, fertigen wir zusätzlich die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft zur Festsetzung des BG-Beitrags und/oder sämtliche Bescheinigungen für die Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, Familienkassen (z.B. für den Erhalt von Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld etc.).

 

Telefon- und E-Mail-Service

Rufen Sie uns jederzeit an oder stellen Ihre Fragen per E-Mail. Sie erhalten von uns schnelle Antworten und Auskünfte rund um das Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung, wie z.B. bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung, zu Auswirkungen von Gehaltsänderungen, zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gehaltsbestandteilen usw.


  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und steuerfreien Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen